Blick auf das Seniorenzentrum Wutöschingen

Anmeldung & Beratung

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich vor Aufnahme in das Seniorenzentrum beantragen?

Für die Aufnahme ist eine Einstufung in einen Pflegegrad  notwendig. Diese Einstufung beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.

Das ausgefüllte Anmeldeformular und der vom Hausarzt oder Klinikarzt ausgefüllte ärztlichen Fragebogen.

Sollte bereits eine Vollmacht oder eine Betreuung vorliegen, brauchen wir eine Kopie.

 

Diese Unterlagen können Sie bei uns abgeben- oder nach Terminvereinbarung, beraten wir Sie und Sie können auch gerne die Einrichtung besichtigen

 

Wer zahlt den Heimplatz ?

Wenn die Pflegekasse die vollstationäre Versorgung bewilligt hat, bezahlt sie anteilig die Kosten für die Pflege.

Monatliche Zuzahlung der Pflegekasse:

bei Pflegegrad 1-0,00 €

bei Pflegegrad 2-770,00 €

bei Pflegegrad 3-1262,00 €

bei Pflegegrad 4-1775,00 €

bei Pflegegrad 5-2005,00 €

Die gesamten Kosten sind weit höher als die Zuzahlung. Betroffene müssen also zuzahlen. Die gesamten Preise entnehmen Sie der aktuellen Preisliste.

Reicht das eigene Vermögen nicht aus, übernimmt ggf. das Sozialamt die restlichen Kosten.

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung eines Pflegegrades?

Alle pflegebedürftige Personen, die Hilfe mindestens drei Stunden pro Tag benötigen haben Anspruch auf einen Pflegegrad. 

Ein Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse (Krankenkasse). Der Medizinische Dienst (MDK) schickt dann nach einer Terminvereinbarung einen Gutachter, der die Untersuchung und die Eingruppierung in ein Pflegegrad vornimmt.

Wer mit der Eingruppierung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen.

Was ist eine Kurzzeitpflege ?

Die Kurzzeitpflege ist die vollstationäre Pflege für einen befristeten Zeitraum von max. 28 Tagen im Kalenderjahr. Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Pflegeleistungen durch die Pflegekasse ist ein Pflegegrad. Die Pflegekasse übernimmt für max. 28 Tage einen Höchstbetrag von 1612,00 € ( ab 01.01.2022 1774,-€ )  für die pflegebedingten Kosten. 

Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungskosten und Investitionskosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen selbst aufgebracht werden.

Was ist vollstationäre Pflege ?

Bei der vollstationären Pflege ziehen die pflegedürftige Personen dauerhaft in ein Seniorenzentrum ein und werden, je nach Pflegegrad, pflegerisch unterstützt. Hier ist ein Pflegegrad für die Aufnahme zwingend notwendig.

Was muss ich mitnehmen, wenn ich in das Seniorenzentrum einziehe?

Familienfotos, Kleidung ( keine Bettwäsche keine Handtücher ),  Fernseher, Telefon, Couchsessel

persönliche Gegenstände und Erinnerungen

Haustiere nach Absprache